Vertraglich...

...lässt sich alles regeln. Unter das allgemeine Zivilrecht fallen alle Arten von Verträgen, auch Forderungsangelegenheiten sowie Miet- u. Pachtverträge.

Das allgemeine Zivilrecht betrifft somit sämtliche Rechtsbeziehungen von Privatpersonen, Vereinen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Handelsgesellschaften, juristischen Personen des Privatrechts etc. sowohl zwischen- als auch untereinander.

Profis des allgemeinen Zivilrechts zeichnen sich dadurch aus, dass sie mögliche rechtliche Folgeprobleme bereits voraussehen und so vermeiden können. 

Kommen Sie, sowohl als Privatperson als auch im Namen von Unternehmen, in ihrer Rolle des Vertragnehmers oder Vertraggebers zu mir, und lassen Sie sich kompetent beraten und vertreten.

Es gilt dann, kreative aber auch rechtssichere Lösungswege zu finden, um ein optimales Miteinander der Vertragsparteien zu gewährleisten. Die sorgfältige Vertragsausarbeitung kann spätere rechtliche Streitigkeiten verhindern und so viel Geld und Aufwand ersparen.

Insbesondere bei nicht ganz alltäglichen oder besonders umfangreichen oder komplexen Rechtsbeziehungen ist es dringend anzuraten, nicht irgendwelche (meist parteiische) Musterverträge zu verwenden, sondern vielmehr einen individuell auf das Vertragsverhältnis abgestimmten Vertrag entwerfen zu lassen.