Sachlich...

...verhandeln ist das A und O, wenn es um eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat geht.

Der Wert einer präventiven Beratung kann im Hinblick auf mögliche Schritte der Staatsanwaltschaft (z.B. Haftbefehl, Durchsuchung, Beschlagnahme, Telefonüberwachung, Observation, Entziehung der Fahrerlaubnis, das Berufsverbot und die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung) gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Sie sollten daher unbedingt rechtzeitig einen Strafverteidiger konsultieren. Bereits im Ermittlungsverfahren können sonst wichtige Verteidigungsmaßnahmen versäumt werden.

Im Gegensatz zum Beschuldigten selbst, hat der Verteidiger ein Recht zur Akteneinsicht. Außerdem ist durch die Mandatierung eines Anwalts eine außergerichtliche Einstellung des Verfahrens begünstigt.

Ordnungswidrigkeiten betreffen häufig auch speziell das Verkehrsrecht (vgl. Sie hierzu auch Verkehrsrecht).