Wohnlich...

... ist es nur dann, wenn zwischen Mieter und Vermieter alles reibungslos läuft.

Dazu gehört nicht nur die Gestaltung von Mietverträgen, sondern auch die Geltendmachung und Abwehr von Mietzins- und Schadenersatzansprüchen.

Kommen Sie, sowohl als Privatperson wie auch als Unternehmen, in ihrer Rolle des Mieters oder Vermieters zu mir, und lassen Sie sich kompetent beraten und vertreten.

Sichern Sie sich im Interesse aller Beteiligten die Basis für beruhigtes Wohnen und Arbeiten: Eine optimal angelegte Mietstruktur.

Spätere Konflikte sind leider oft bereits im Mietvertrag angelegt. Häufig werden beispielsweise veraltete Formularmietverträge verwendet, deren Klauseln nicht mehr den neuen gesetzlichen Regelungen (z. B. zur Befristung) oder der neueren Rechtsprechung (z. B. zu Schönheitsreparaturen) entsprechen.

Im Wohnungseigentumsrecht werden zudem oft Fehler bei der Beschlussfassung der Eigentümerversammlung gemacht. Die Folge sind vermeidbare Belastungen der Eigentümergemeinschaft mit Prozesskosten.